Nicht jeder Blechschaden muss gemeldet werden – doch woran erkennst du, ob es sich um einen Bagatellschaden oder einen meldepflichtigen Unfallschaden handelt? Gerade nach einem kleineren Unfall stellt sich schnell die Frage: Muss ich die Polizei rufen? Muss ein Gutachter eingeschaltet werden? Oder reicht ein einfacher Kostenvoranschlag aus?
Was ist ein Bagatellschaden? Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn der Schaden geringfügig ist. Die Gerichte ziehen hier in der Regel eine Grenze bei 750 Euro. Typische Beispiele sind leichte Kratzer im Lack, kleine Beulen an der Stoßstange oder geringfügige Parkrempler. Wichtig: Es dürfen keine sicherheitsrelevanten Teile betroffen sein, etwa Sensoren, Beleuchtung oder die Fahrzeugstruktur.
Was ist ein meldepflichtiger Schaden? Sobald der Schaden die Bagatellgrenze überschreitet oder sicherheitsrelevante Komponenten betroffen sind, ist von einem meldepflichtigen Schaden auszugehen. Hier ist es wichtig, alles rechtssicher zu dokumentieren – durch Fotos, Unfallskizzen und idealerweise durch ein professionelles Kfz-Gutachten.
Warum du im Zweifel immer einen Gutachter rufen solltest Ein vermeintlich kleiner Schaden kann sich bei genauerem Hinsehen als deutlich gravierender herausstellen. Besonders moderne Fahrzeuge haben viele elektronische Systeme, die bei einem Aufprall beschädigt werden können, ohne dass dies von außen sichtbar ist. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter kann hier Klarheit schaffen und sorgt dafür, dass du im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Fazit: Bei Unsicherheit lieber auf Nummer sicher gehen. Ein Gutachten kostet dich im Fall eines unverschuldeten Unfalls nichts – die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten. Und du hast alle wichtigen Fakten schwarz auf weiß.