Der Unfallbericht der Polizei – Reicht das für die Versicherung?

Viele Autofahrer denken, dass der offizielle Unfallbericht der Polizei ausreicht, um den Schaden bei der Versicherung zu regulieren. Dies ist ein weitverbreiteter, aber gefährlicher Irrtum. Der Polizeibericht dient vorrangig der Klärung des Unfallhergangs und der Schuldfrage, nicht aber der detaillierten Bezifferung des Schadens an Ihrem Fahrzeug.

Für eine vollständige und faire Entschädigung benötigen Sie ein unabhängiges Unfallgutachten. Wir von SV Hierl als freie KFZ-Sachverständige in Frankfurt, Offenbach und Dreieich erfassen jeden Schaden an Ihrem Fahrzeug – von der kleinsten Delle bis zum Totalschaden. Wir ermitteln nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch eine mögliche Wertminderung und den Wiederbeschaffungswert. So haben Sie eine sichere und rechtlich fundierte Grundlage, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen, ohne auf deren Gutachten angewiesen zu sein.

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KFZ Sachverständiger Frankfurt am Main

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