Im Alltag eines Kfz-Sachverständigen begegnen wir immer wieder Missverständnissen und Mythen rund um das Thema Kfz-Gutachten. Viele Fahrzeughalter sind sich unsicher, wann ein Gutachten notwendig ist und was damit auf sie zukommt. Um hier mehr Klarheit zu schaffen, möchten wir in diesem Beitrag die häufigsten Missverständnisse aufdecken und Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung im Schadensfall zu treffen.
Mythos 1: „Ein Gutachten lohnt sich nur bei schweren Schäden“
Viele Fahrzeughalter gehen davon aus, dass ein Gutachten nur bei erheblichen Schäden sinnvoll ist. Tatsächlich lohnt sich ein professionelles Gutachten aber auch bei kleineren Schäden. Oft sind diese auf den ersten Blick weniger dramatisch, können jedoch versteckte Mängel mit sich bringen, die erst bei genauer Untersuchung auffallen. Ein erfahrener Kfz-Gutachter erkennt solche verdeckten Schäden und kann den gesamten Umfang fachgerecht bewerten.
Besonders wichtig ist dies, wenn der Schaden von der Versicherung des Unfallgegners reguliert werden soll. Hierbei hilft ein umfassendes Gutachten, um alle Schäden korrekt zu dokumentieren und eine faire Entschädigung zu erhalten.
Mythos 2: „Ein Gutachten ist immer teuer“
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Kfz-Gutachten immer mit hohen Kosten verbunden ist. Viele Fahrzeughalter scheuen sich daher, einen Sachverständigen zu beauftragen. Die Realität sieht jedoch anders aus: In vielen Fällen werden die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfall unverschuldet war. Bei kleineren Schäden oder Eigenverschulden bieten wir zudem transparente Festpreise oder Kurzgutachten an, die eine kostengünstige Alternative darstellen.
Letztendlich spart ein fundiertes Gutachten oft Kosten, da es eine klare Grundlage für Reparaturen schafft und Streitigkeiten mit der Versicherung minimiert.
Mythos 3: „Versicherungen akzeptieren nur eigene Gutachten“
Viele Kunden sind der Meinung, dass Versicherungen nur die eigenen Gutachter akzeptieren und deren Einschätzung maßgeblich ist. Das stimmt so nicht! Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Versicherung des Unfallgegners kann Ihr Gutachten nicht ohne weiteres ablehnen, wenn es von einem neutralen und erfahrenen Kfz-Gutachter erstellt wurde.
Es ist ratsam, einen eigenen Gutachter hinzuzuziehen, da dieser ausschließlich in Ihrem Interesse arbeitet und nicht im Interesse der Versicherung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte als Geschädigter gewahrt werden und alle Schäden objektiv und vollständig erfasst werden.