Kaskoschaden und Gutachter – wann darfst du selbst einen beauftragen?

Ein Ast fällt aufs Auto. Oder jemand zerkratzt deinen Wagen mutwillig. In solchen Fällen springt nicht die gegnerische Haftpflicht, sondern deine Kaskoversicherung ein. Doch wer darf jetzt den Schaden bewerten – du oder die Versicherung?

Unterschied Haftpflicht vs. Kasko:
Bei einem Haftpflichtschaden ist dein Recht auf einen eigenen Gutachter gesetzlich verankert. Bei Kaskoschäden entscheidet die Versicherung – meist will sie eigene Gutachter einsetzen.

Aber: Du hast Rechte!
Auch bei Kaskoschäden darfst du in bestimmten Fällen einen eigenen Gutachter beauftragen – etwa wenn der Schaden hoch oder strittig ist.

Wann lohnt sich ein Gutachten auf eigene Faust?
Immer dann, wenn du Zweifel an der Bewertung hast. Auch bei Vandalismus, Diebstahl oder Totalschaden kann ein neutraler Gutachter dein wichtigster Verbündeter sein.

Warum SV Hierl die beste Wahl ist:
SV Hierl kennt die Grenzen – und die Spielräume. Das Team prüft deinen Fall individuell und sagt dir ehrlich, wann ein eigenes Gutachten sinnvoll ist. Mit jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Kasko-Schäden und einem klaren Fokus auf Fairness bist du bei SV Hierl auf der sicheren Seite – technisch, juristisch und menschlich.

Kaskoschäden müssen kein Blindflug sein. Mit SV Hierl holst du dir Expertise ins Boot – für Klarheit, Sicherheit und faire Entschädigung.

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