Ein unverschuldeter Unfall ist ärgerlich genug. Doch was passiert, wenn das eigene Auto in der Werkstatt steht und Sie weiterhin mobil bleiben müssen? Gerade für Pendler in Frankfurt am Main oder Offenbach stellt sich schnell die Frage: Mietwagen nehmen oder sich die Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen? Wir klären auf.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, für die Dauer der Reparatur mobil zu bleiben. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten dafür tragen. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Der Mietwagen: Wenn Sie zwingend ein Auto brauchen Wer täglich von Neu-Isenburg nach Frankfurt am Main pendelt und nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann, greift meist zum Mietwagen.
- Vorteil: Sie bleiben nahtlos mobil.
- Achtung: Sie müssen oft eine Fahrzeugklasse unter Ihrem eigenen Auto akzeptieren (oder einen Eigenanteil zahlen, wenn Sie ein gleichwertiges Fahrzeug wählen). Fahren Sie den Mietwagen zudem nur sehr wenig (unter 20 km am Tag), kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
2. Die Nutzungsausfallentschädigung: Bares Geld statt Ersatzauto Können Sie für ein paar Tage auf das Auto verzichten – zum Beispiel, weil Sie im Homeoffice arbeiten oder in Offenbach ohnehin lieber auf die S-Bahn oder das Fahrrad umsteigen? Dann können Sie sich den Nutzungsausfall finanziell erstatten lassen.
- Vorteil: Sie erhalten pro Ausfalltag einen festen Geldbetrag. Je nach Fahrzeugklasse und Alter Ihres Autos sind das meist zwischen 23 und 119 Euro pro Tag.
- Voraussetzung: Sie müssen einen „Nutzungswillen“ und eine „Nutzungsmöglichkeit“ haben. (Sie dürften also nicht zeitgleich schwer verletzt im Krankenhaus liegen).
Wo kommt der Kfz-Gutachter ins Spiel? Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben oder die Versicherung die Tage willkürlich kürzt, brauchen Sie einen handfesten Nachweis. Als unabhängige Kfz-Sachverständige in der Region Frankfurt ermitteln wir in unserem Gutachten exakt die Reparaturdauer oder im Falle eines Totalschadens die Wiederbeschaffungsdauer. Diese gutachterlich festgelegten Tage sind die Grundlage für Ihre Auszahlung.