Die Reparaturbestätigung: Was das ist und warum sie bares Geld wert ist

Was genau ist eine Reparaturbestätigung?

Eine Reparaturbestätigung ist ein offizielles Dokument, das von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen (wie SV Hierl) ausgestellt wird. Sie dient als rechtsgültiger Nachweis gegenüber der gegnerischen Versicherung, dass der im Gutachten festgestellte Schaden an Ihrem Fahrzeug tatsächlich – und in der Regel fachgerecht – behoben wurde.

Es ist kein neues Gutachten, sondern eine gezielte Überprüfung und Bestätigung der durchgeführten Reparatur.

Warum ist diese Bestätigung so wichtig? Der Knackpunkt: Nutzungsausfall

Der häufigste und finanziell wichtigste Grund für eine Reparaturbestätigung hängt mit der fiktiven Abrechnung zusammen.

Bei der fiktiven Abrechnung entscheiden Sie sich, das Fahrzeug (erst einmal) nicht oder nur teilweise reparieren zu lassen und sich stattdessen die Netto-Reparaturkosten aus dem Gutachten auszahlen zu lassen.

Das Problem: Die Versicherung kürzt dabei oft eine wichtige Position: den Nutzungsausfall.

Das Argument der Versicherer: „Wenn Sie das Geld nehmen, aber nicht reparieren, war Ihr Auto ja (scheinbar) fahrtüchtig. Sie hatten also keinen ‚Nutzungsausfall‘ und wir müssen die Entschädigung für die Reparaturdauer nicht zahlen.“

Hier kommt die Reparaturbestätigung ins Spiel.

1. Nachweis für den Anspruch auf Nutzungsausfall

Selbst wenn Sie den Schaden in Eigenregie (also selbst) oder in einer günstigeren Werkstatt repariert haben, stand Ihnen das Fahrzeug während dieser Zeit nicht zur Verfügung.

  • Die Reparaturbestätigung von SV Hierl beweist der Versicherung, DASS die Reparatur stattgefunden hat.
  • Sie bestätigt, dass das Fahrzeug wieder verkehrs- und betriebssicher ist.
  • Damit wird Ihr Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung für die im Gutachten kalkulierte Reparaturdauer (z.B. 5 Tage à 50 € = 250 €) untermauert.

Ohne diesen Nachweis zahlen viele Versicherungen den Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung nicht aus.

2. Nachweis für die (spätere) Mehrwertsteuer

Bei der fiktiven Abrechnung wird immer nur der Netto-Betrag (ohne 19% MwSt.) ausgezahlt. Wenn Sie das Fahrzeug später doch in einer Werkstatt reparieren lassen, haben Sie Anspruch auf die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer.

Auch hier kann die Reparaturbestätigung (oft zusammen mit der Rechnung) als zusätzlicher Nachweis dienen, dass die Reparatur im Sinne des Gutachtens erfolgte.

3. Bestätigung der Verkehrssicherheit

Manchmal ist der Schaden so erheblich, dass die Versicherung einen Nachweis verlangt, dass das Fahrzeug überhaupt wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen darf (z.Einwand der Verkehrssicherheit). Die Reparaturbestätigung durch uns als Sachverständige löst auch dieses Problem.

Wie erhalten Sie Ihre Reparaturbestätigung von SV Hierl?

Der Prozess ist für Sie als unser Kunde denkbar einfach, denn wir haben den Schaden bereits in unserem ursprünglichen Gutachten dokumentiert.

  1. Reparatur durchführen: Sie lassen den Schaden wie geplant reparieren (egal ob Werkstatt oder Eigenregie).
  2. Termin vereinbaren: Sie kontaktieren das Sachverständigenbüro SV Hierl und vereinbaren einen kurzen Termin zur Besichtigung des reparierten Fahrzeugs.
  3. Prüfung durch SV Hierl: Wir prüfen vor Ort (oft in wenigen Minuten), ob die im Gutachten aufgeführten Schäden fachgerecht behoben wurden. Wir vergleichen den Ist-Zustand mit den Fotos und Daten aus unserem Gutachten.
  4. Ausstellung des Dokuments: Wir erstellen die offizielle Reparaturbestätigung, oft inklusive Fotos, die den reparierten Zustand belegen.
  5. Einreichung: Sie (oder Ihr Anwalt) reichen das Dokument bei der gegnerischen Versicherung ein und fordern die offenen Beträge (z.B. den Nutzungsausfall) ein.

Fazit: Lassen Sie kein Geld liegen!

Als Ihr KFZ-Sachverständiger ist es unser Ziel bei SV Hierl, dass Sie den Ihnen zustehenden Schadenersatz zu 100% erhalten. Die Reparaturbestätigung ist ein kleines, aber mächtiges Werkzeug, um Kürzungsversuchen der Versicherungen – insbesondere beim Nutzungsausfall – effektiv zu begegnen.

Die Kosten für diese Bestätigung sind im Vergleich zum potenziellen finanziellen Gewinn (der Ihnen zustehenden Nutzungsausfallentschädigung) minimal und müssen in der Regel ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

📞 Ihr nächster Schritt

Haben Sie Ihr Fahrzeug nach einem Gutachten von uns repariert, aber noch keinen Nutzungsausfall erhalten? Warten Sie nicht länger auf Ihr Geld.

Kontaktieren Sie das Sachverständigenbüro SV Hierl noch heute. Wir prüfen Ihren Fall und stellen die notwendige Reparaturbestätigung schnell und unkompliziert für Sie aus.

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