Restwert vs. Wiederbeschaffungswert: So vermeiden Sie finanzielle Nachteile bei einem Totalschaden
Nach einem schweren Unfall ist Ihr Fahrzeug ein Totalschaden. Die Begriffe Restwert und Wiederbeschaffungswert sind nun entscheidend für die Höhe Ihrer Entschädigung. Doch was genau bedeuten sie? Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges, unbeschädigtes Fahrzeug zu kaufen. Der Restwert hingegen ist der Wert, den Ihr beschädigtes Auto noch hat – beispielsweise beim Verkauf an einen Aufkäufer.
Die Versicherung hat ein klares Interesse daran, den Restwert so hoch wie möglich zu kalkulieren, da sie diesen Wert von der Auszahlung abzieht. Genau hier können Ihnen finanzielle Nachteile entstehen. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger wie SV Hierl ist Ihr Anwalt in diesem Prozess. Wir ermitteln beide Werte objektiv und marktgerecht. Wir sind nicht an die Vorgaben der Versicherung gebunden und sorgen dafür, dass Sie den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert erhalten.
Ein Gutachten von uns liefert Ihnen eine fundierte Grundlage, um sich gegen unfaire Angebote der Versicherung zu wehren. Unser Ziel ist es, Ihnen zu ermöglichen, sich ein vergleichbares Ersatzfahrzeug kaufen zu können, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.