Ein Autounfall ist immer eine unangenehme Angelegenheit – umso mehr, wenn es danach an die Schadensregulierung geht. Dabei tauchen in Kfz-Gutachten oft Begriffe auf, die für Laien zunächst verwirrend sind. Was genau bedeutet Restwert? Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt? Und warum ist der merkantile Minderwert für viele Autofahrer relevant?
1. Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt zu kaufen. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
- Alter des Fahrzeugs
- Marktwert vergleichbarer Fahrzeuge
- Ausstattung und Kilometerstand
- Regionale Preisunterschiede
Versicherungen orientieren sich bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes oft an Händlerpreisen. Das bedeutet, dass sich dieser Wert an einem Fahrzeug in vergleichbarem Zustand mit einer Gewährleistung eines Händlers orientiert und nicht am niedrigsten Preis eines privaten Verkäufers.
💡 Beispiel: Ihr Auto ist fünf Jahre alt und hatte vor dem Unfall einen Marktwert von 12.000 Euro. Der Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert anhand von Händlerangeboten und setzt ihn auf 11.800 Euro fest.
2. Was bedeutet der Restwert?
Der Restwert gibt an, wie viel das beschädigte Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand noch wert ist. Dieser Wert ist besonders relevant, wenn es zu einem wirtschaftlichen Totalschaden kommt, also wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Der Restwert wird durch Angebote von Restwertaufkäufern oder spezialisierten Händlern ermittelt. Je nach Zustand des Fahrzeugs und der Nachfrage nach Ersatzteilen kann der Restwert stark variieren.
💡 Beispiel: Nach einem Unfall stellt sich heraus, dass die Reparaturkosten 9.000 Euro betragen würden, während das Fahrzeug einen Wiederbeschaffungswert von 11.800 Euro hat. Der Gutachter ermittelt einen Restwert von 3.000 Euro – das bedeutet, dass die Versicherung Ihnen 8.800 Euro (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) erstatten würde.
3. Wirtschaftlicher Totalschaden – was bedeutet das?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann in der Regel die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, anstatt die Reparatur zu übernehmen.
In bestimmten Fällen kann eine Reparatur trotzdem durchgeführt werden – zum Beispiel, wenn Sie das Fahrzeug behalten möchten und die Versicherung nach der sogenannten 130-Prozent-Regel die Reparatur übernimmt. Diese Regel besagt, dass eine Reparatur bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen darf, sofern sie fachgerecht durchgeführt wird.
💡 Beispiel: Ihr Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro. Die Reparaturkosten würden 12.500 Euro betragen. Dank der 130-Prozent-Regel könnte die Versicherung die Reparatur trotzdem übernehmen, sofern das Auto nachweislich fachgerecht repariert wird.
Warum ist die richtige Bewertung so wichtig?
Ein Kfz-Gutachten enthält viele Fachbegriffe, die auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Doch die genaue Kenntnis dieser Begriffe kann entscheidend sein, wenn es um die Schadensregulierung geht.
- Der Wiederbeschaffungswert bestimmt, wie viel Sie für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müssten.
- Der Restwert zeigt, was das beschädigte Auto noch wert ist.
- Beim wirtschaftlichen Totalschaden spielt die 130-Prozent-Regel eine wichtige Rolle.
- Der merkantile Minderwert kann einen finanziellen Verlust beim späteren Verkauf bedeuten.
Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten sorgt dafür, dass Sie von der Versicherung den Betrag erhalten, der Ihnen zusteht. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Begutachtung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!