Leasingfahrzeuge sind eine beliebte Alternative zum klassischen Autokauf, doch was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt? Während bei einem eigenen Fahrzeug meist klar ist, wie die Schadensregulierung abläuft, gibt es beim Leasing einige Besonderheiten, die viele Fahrer nicht kennen.
Unfall mit einem Leasingfahrzeug – wer ist verantwortlich?
Nach einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug stellt sich die Frage: Wer trägt die Kosten?
Je nachdem, wer den Unfall verursacht hat, gibt es verschiedene Szenarien:
A) Sie sind unverschuldet in den Unfall verwickelt
Hat ein anderer Fahrer den Unfall verursacht, kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für den Schaden auf. Allerdings sollten Sie sich nicht allein auf die gegnerische Versicherung verlassen. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass der Schaden korrekt erfasst und Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt werden.
Wichtig:
- Informieren Sie den Leasinggeber so schnell wie möglich.
- Bestehen Sie auf einem unabhängigen Gutachter – nicht nur auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung.
- Falls der Schaden nicht sofort repariert wird, könnte die Leasinggesellschaft trotzdem eine Wertminderung geltend machen.
B) Sie sind selbst schuld am Unfall
Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Kaskoversicherung: Falls Ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat, übernimmt diese in der Regel die Reparaturkosten – allerdings mit Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung.
- Direkte Zahlung an den Leasinggeber: Falls keine Kaskoversicherung besteht, sind Sie verpflichtet, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.
- Möglichkeit der Wertausgleichszahlung: In manchen Fällen erlaubt die Leasinggesellschaft eine Zahlung in Höhe des ermittelten Minderwertes, anstatt eine Reparatur durchzuführen.
💡 Tipp: Lassen Sie ein unabhängiges Gutachten erstellen, um sicherzugehen, dass die Leasinggesellschaft keine überhöhten Forderungen stellt.
Muss ich den Schaden reparieren lassen?
Diese Frage ist entscheidend, denn Leasinggesellschaften haben oft klare Regeln, wie mit Schäden umgegangen werden muss.
👉 In vielen Fällen ist eine Reparatur verpflichtend. Leasingfahrzeuge müssen in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Falls das Fahrzeug nicht repariert wird, kann der Leasinggeber eine Wertminderung geltend machen – oft mit hohen Kosten für den Leasingnehmer.
👉 Ausnahme: Bei wirtschaftlichem Totalschaden kann es sein, dass das Leasing vorzeitig beendet wird. Dann müssen Sie entweder die Differenz zum Wiederbeschaffungswert zahlen oder eine Ablösevereinbarung treffen.
💡 Achten Sie auf die Leasingbedingungen! Manche Leasingverträge schreiben vor, dass Schäden nur in bestimmten Werkstätten repariert werden dürfen.
Achtung: Hohe Nachforderungen bei der Leasingrückgabe vermeiden
Einer der größten Stolpersteine bei Leasingfahrzeugen sind versteckte Kosten bei der Rückgabe. Leasinggesellschaften prüfen das Fahrzeug oft besonders streng und verlangen Nachzahlungen für vermeintliche Schäden oder eine Wertminderung.
Hier einige häufige Nachforderungen:
❌ Optische Schäden (Dellen, Kratzer, Lackschäden)
❌ Innenraumschäden (Sitze, Armaturenbrett, Verkleidungen)
❌ Felgenschäden durch Bordsteinkontakte
❌ Wertminderung durch nicht reparierte Unfallschäden
💡 Tipp: Lassen Sie vor der Rückgabe ein unabhängiges Gutachten anfertigen! So können Sie unfaire Forderungen durch den Leasinggeber vermeiden.
Warum ein Kfz-Gutachten bei Leasingfahrzeugen besonders wichtig ist
Bei Leasingfahrzeugen kann ein Kfz-Gutachten viel Geld sparen. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum Sie auf eine unabhängige Begutachtung bestehen sollten:
✅ Faire Schadensbewertung
Viele Leasinggesellschaften setzen eigene Gutachter ein – die oft im Interesse des Unternehmens bewerten. Ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass der Schaden objektiv erfasst wird.
✅ Beleg für die Versicherung
Wenn die Versicherung den Schaden reguliert, benötigen Sie ein detailliertes Gutachten als Nachweis für die Kosten.
✅ Schutz vor überhöhten Nachforderungen
Leasinggesellschaften verlangen oft hohe Beträge für Schäden. Mit einem neutralen Gutachten haben Sie ein starkes Argument, um ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.
✅ Nachweis für mögliche Wertminderung
Falls das Fahrzeug nicht repariert wird, kann die Leasinggesellschaft eine Wertminderung verlangen. Ein Gutachten hilft, diese korrekt zu bestimmen.
Fazit: So gehen Sie bei einem Leasing-Unfall richtig vor
🔹 Unfall sofort der Leasinggesellschaft melden
🔹 Unabhängiges Gutachten einholen – nicht nur auf die Einschätzung der Versicherung verlassen
🔹 Versicherungsansprüche prüfen und klären, wer für den Schaden aufkommt
🔹 Klären, ob eine Reparatur nötig ist oder eine Wertminderung gezahlt werden kann
🔹 Vor der Leasingrückgabe ein eigenes Gutachten anfertigen, um Nachforderungen zu vermeiden
Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug kann schnell teuer werden – vor allem, wenn Sie sich allein auf die Einschätzung der Versicherung oder des Leasinggebers verlassen. Mit einem unabhängigen Gutachten schützen Sie sich vor unerwarteten Kosten und stellen sicher, dass der Schaden fair reguliert wird.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine professionelle Begutachtung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!