Unfallschaden auszahlen lassen: So funktioniert die „fiktive Abrechnung“

Nicht immer möchte man sein Auto nach einem Unfall reparieren lassen. Vielleicht ist das Fahrzeug schon älter, der Schaden stört Sie optisch nicht, oder Sie möchten den Schaden selbst in Eigenregie beheben. In diesem Fall haben Sie das Recht auf die sogenannte fiktive Abrechnung.

Was bedeutet das? Sie lassen sich die ermittelten Reparaturkosten von der Versicherung auszahlen, anstatt eine Werkstattrechnung einzureichen. Basis für diese Auszahlung ist das Gutachten von SV Hierl.

Warum Sie dafür unbedingt ein Gutachten brauchen Wenn Sie ohne Gutachten – nur mit einem Kostenvoranschlag – abrechnen wollen, streichen Versicherungen rigoros zusammen. Beliebte Kürzungen sind:

  • Verbringungskosten (Weg zur Lackiererei).
  • UPE-Aufschläge (Ersatzteilaufschläge).
  • Stundenverrechnungssätze (Verweis auf billige Partnerwerkstätten).

Mit einem fundierten Gutachten von SV Hierl haben Sie feste Fakten in der Hand. Wir dokumentieren den Schaden beweissicher und begründen, warum bestimmte Reparaturwege notwendig sind. Das macht es der Versicherung deutlich schwerer, den Auszahlungsbetrag ungerechtfertigt zu kürzen.

Wichtig zu wissen: Bei der fiktiven Abrechnung wird der Nettobetrag ausgezahlt (also ohne Mehrwertsteuer), da die Steuer ja nicht angefallen ist. Reparieren Sie später doch noch, können Sie die Steuer gegen Vorlage der Rechnung nachfordern.

Sie spielen mit dem Gedanken, sich das Geld auszahlen zu lassen? Kommen Sie zu SV Hierl.

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