Unverschuldet im Unfall? Warum das Gutachten der gegnerischen Versicherung Sie bares Geld kosten kann

s passiert meistens in einer Sekunde der Unaufmerksamkeit: Ein plötzlicher Knall, der Schreck und der Blick auf den Schaden am eigenen Fahrzeug. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, steht Ihnen das Gesetz als Geschädigtem eigentlich zur Seite. Doch in der Praxis beginnt kurz nach dem Unfall oft ein zweiter, unsichtbarer Kampf – der Kampf um die faire Schadensregulierung.

Schneller als gedacht meldet sich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei Ihnen. Das Angebot klingt im ersten Moment verlockend und extrem serviceorientiert: „Wir kümmern uns um alles. Wir schicken Ihnen direkt einen Gutachter vorbei, der den Schaden schnell und unkompliziert schätzt.“

Was viele Autofahrer nicht wissen: Dieses scheinbar freundliche Angebot ist reine Taktik und kann Sie am Ende bares Geld kosten.

Das Problem mit dem „Schadenmanagement“ der Versicherungen

Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen. Das primäre Ziel der gegnerischen Versicherung ist es, die Schadenssumme so gering wie möglich zu halten. Wenn die Versicherung ihren eigenen Sachverständigen schickt, nennt sich das im Fachjargon oft „Schadensteuerung“.

Ein von der Versicherung eingesetzter Gutachter wird den Schaden im Zweifel immer so kalkulieren, dass die Versicherung spart. Das betrifft vor allem drei kritische Punkte:

  1. Die Reparaturkosten: Es wird oft mit günstigeren Stundenverrechnungssätzen von freien, nicht markengebundenen Werkstätten kalkuliert, statt mit den Sätzen der Vertragswerkstatt.
  2. Die Wertminderung: Ein Unfallwagen verliert an Marktwert – das ist der sogenannte merkantile Minderwert. Versicherungsgutachter „übersehen“ diesen Posten gerne oder rechnen ihn künstlich klein.
  3. Die Nutzungsausfallentschädigung: Für die Zeit, in der Ihr Auto in der Werkstatt steht, steht Ihnen Geld oder ein Mietwagen zu. Auch hier wird oft der Rotstift angesetzt.

Ihr gutes Recht: Der freie und unabhängige Kfz-Sachverständige

Die gesetzliche Regelung in Deutschland ist eindeutig: Bei einem unverschuldeten Unfall (dem sogenannten Haftpflichtschaden) haben Sie das Recht auf einen freien, unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl.

Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung weder auf Ihr Grundstück lassen noch dessen Gutachten akzeptieren.

Wer zahlt den unabhängigen Gutachter?

Auch hier herrscht oft Unsicherheit. Die Kosten für den unabhängigen Kfz-Sachverständigen gehören zum Gesamtschaden. Das bedeutet: Die Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für Ihr eigenes Gutachten komplett übernehmen. Für Sie als Geschädigten ist dieser Service somit absolut kostenfrei (Ausnahme: Sogenannte Bagatellschäden unter ca. 750–1.000 Euro).

Die Vorteile eines unabhängigen Gutachtens von Sv Hierl

Wenn Sie sich für ein unabhängiges Gutachten entscheiden, sichern Sie sich die volle Waffengleichheit gegenüber der Versicherungskonzerne. Ein neutrales Gutachten dokumentiert den Schaden objektiv und lückenlos:

  • Exakte Schadenskalkulation: Basis sind die tatsächlichen Reparaturkosten nach Herstellervorgaben in Ihrer Wunschwerkstatt.
  • Echte Wertermittlung: Wir ermitteln den exakten Wiederbeschaffungswert und die exakte Wertminderung, die Ihnen zusteht.
  • Beweissicherung: Das Gutachten dient als gerichtsfestes Dokument, falls es später zum Streit über den Unfallhergang kommt.

Fazit: Lassen Sie sich die Butter nicht vom Brot nehmen

Geben Sie das Heft des Handelns nach einem Unfall nicht ab. Vertrauen Sie nicht blind dem Gutachter, der von der Partei bezahlt wird, die am Ende Ihr Geld überweisen muss. Nutzen Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen Experten, um den Schaden zu erhalten, der Ihnen rechtlich zusteht.

Haben Sie aktuell einen unverschuldeten Unfallschaden am Auto? Kontaktieren Sie das Sachverständigenbüro Sv Hierl. Wir begutachten Ihr Fahrzeug unabhängig, professionell und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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