Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: Ein anderer fährt Ihnen ins Auto. Wenn Sie keine Schuld tragen, haben Sie in Deutschland klare Rechte. Dennoch kürzen Versicherungen häufig Leistungen oder versuchen, Kosten zu vermeiden. Wer seine Ansprüche kennt, ist hier klar im Vorteil.
Grundsatz: Der Verursacher haftet vollständig
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, haftet die gegnerische Haftpflichtversicherung für alle unfallbedingten Schäden.
Dazu gehören nicht nur die offensichtlichen Reparaturkosten, sondern auch zahlreiche Folgekosten, die oft übersehen werden.
Ein professionelles Kfz-Gutachten liefert die Grundlage für eine vollständige Regulierung.
Diese Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen
Ein unabhängiger Sachverständiger wie SV Hierl berücksichtigt im Gutachten alle relevanten Positionen, damit Sie zu Ihrem vollen Recht kommen:
- Reparaturkosten – inklusive Lohn, Material, Lackierung und Kalibrierung moderner Systeme.
- Wertminderung – auch nach fachgerechter Reparatur bleibt das Fahrzeug weniger wert.
- Mietwagenkosten – wenn Sie während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug benötigen.
- Nutzungsausfallentschädigung – wenn Sie keinen Mietwagen nutzen, aber auf das Auto verzichten.
- Abschleppkosten und Standgebühren – werden ebenfalls erstattet, sofern notwendig.
- Kosten für den Gutachter – bei unverschuldetem Unfall übernimmt diese stets die gegnerische Versicherung.
- Anwaltskosten – auch diese müssen bei einem unverschuldeten Unfall übernommen werden.
Warum Sie niemals den Versicherungsgutachter der Gegenseite akzeptieren sollten
Viele Versicherungen bieten nach einem Unfall an, „ihren eigenen Gutachter“ zu schicken. Das klingt bequem, ist aber nicht in Ihrem Interesse.
Ein versicherungsabhängiger Gutachter bewertet Schäden oft zu niedrig oder übersieht Folgekosten.
Nur ein freier und unabhängiger Sachverständiger arbeitet neutral – ausschließlich zu Ihrem Vorteil.
Im Raum Frankfurt, Offenbach und Rhein-Main kennt SV Hierl die Abläufe der Versicherungen genau und sorgt für eine objektive Bewertung ohne Interessenkonflikte.
Wann die Versicherung kürzen darf
Auch bei einem unverschuldeten Unfall kann es zu Kürzungen kommen, z. B.:
- wenn kein Nachweis über die Reparatur vorliegt (Reparaturbestätigung erforderlich)
- bei überhöhter Mietwagenklasse
- wenn das Fahrzeug nicht fachgerecht repariert wurde
- oder wenn Sie den Schaden zu spät gemeldet haben
Hier hilft es, den gesamten Vorgang frühzeitig dokumentieren zu lassen – inklusive Gutachten, Belegen und Kommunikationsverlauf.
Wie Sie Ihre Ansprüche richtig durchsetzen
- Unfallstelle sichern und Beweise sammeln (Fotos, Zeugen, Kennzeichen).
- Unabhängigen Gutachter beauftragen – z. B. SV Hierl in Frankfurt.
- Keine Aussagen zur Schuldfrage gegenüber der gegnerischen Versicherung machen.
- Eigene Versicherung informieren (auch bei Fremdverschulden).
- Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten – die Kosten übernimmt die Gegenseite.
Je schneller Sie handeln, desto geringer ist das Risiko, dass Ansprüche verfallen oder gekürzt werden.
Tipp: Nutzungsausfall lohnt sich oft mehr als ein Mietwagen
Wenn Sie das Auto während der Reparatur nicht zwingend brauchen, ist die Nutzungsausfallentschädigung meist wirtschaftlicher.
Sie erhalten einen Tagessatz je nach Fahrzeugklasse – ohne zusätzliche Kosten oder Aufwand.
Ein Gutachter legt diese Summe im Gutachten transparent fest.