Ein Verkehrsunfall ist immer ein Schock. Doch sobald der erste Schrecken verdaut ist, klingelt oft schon das Telefon: Die Versicherung des Unfallgegners ist dran. Sie sind freundlich, hilfsbereit und bieten Ihnen das „Rundum-sorglos-Paket“ an. Sie wollen den Schaden schnell regulieren und bieten einen eigenen Gutachter an.
Vorsicht ist geboten! Was viele Autofahrer nicht wissen: Die gegnerische Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen. Ihr Ziel ist es, den Schaden so kostengünstig wie möglich abzuwickeln – und das oft zu Ihrem Nachteil.
Warum Sie einen eigenen Gutachter brauchen Um Waffengleichheit herzustellen, benötigen Sie einen unabhängigen Experten an Ihrer Seite. Ein Gutachter der Versicherung wird den Schaden oft kleinrechnen („Schadenmanagement“). Als KFZ-Sachverständigenbüro Hierl arbeiten wir dagegen unabhängig und neutral. Wir ermitteln:
- Die exakten Reparaturkosten.
- Die Wertminderung (denn Ihr Auto ist nun ein Unfallwagen).
- Den Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur.
Ihr Recht auf freie Gutachterwahl Lassen Sie sich nicht verunsichern: Nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) haben Sie laut Gesetz das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der Gegenseite nicht akzeptieren!
Wer trägt die Kosten? Die Kosten für mein Gutachten muss die gegnerische Versicherung zu 100 % übernehmen. Es kostet Sie also keinen Cent, sich professionelle Hilfe zu holen.
Fazit Verschenken Sie kein Geld durch vorschnelle Zusagen am Telefon. Rufen Sie uns direkt vom Unfallort oder am nächsten Tag an. Wir kümmern uns um den Rest.