Was ist der Unterschied zwischen einem Kfz-Gutachten und einem Kostenvoranschlag

Ein Kfz-Gutachten ist ein rechtskräftiges Dokument, das die Höhe des Schadens an einem Fahrzeug feststellt. Ein Kostenvoranschlag ist ein unverbindliches Angebot einer Werkstatt zur Reparatur eines Fahrzeugs.

Der Kostenvoranschlag (KVA)

Ein Kostenvoranschlag wird von einer KFZ-Werkstatt erstellt.

  • Zweck: Er dient primär dazu, Ihnen (oder der Versicherung) mitzuteilen, was die Reparatur in dieser spezifischen Werkstatt voraussichtlich kosten wird. Es ist ein Angebot.
  • Inhalt: Er listet die geschätzten Arbeitsstunden und die notwendigen Ersatzteile auf.
  • Bindung: Er ist oft unverbindlich, leichte Abweichungen (meist 10-20%) sind rechtlich oft zulässig.
  • Neutralität: Er ist nicht neutral. Die Werkstatt möchte den Auftrag erhalten und kalkuliert entsprechend.
  • Was fehlt: Ein KVA enthält niemals Angaben zur Wertminderung, zum Nutzungsausfall, zum Restwert oder zum Wiederbeschaffungswert.

Das KFZ-Gutachten (von SV Hierl)

Ein Gutachten wird von einem unabhängigen, qualifizierten KFZ-Sachverständigen erstellt. Es ist ein umfassendes, rechtsgültiges Dokument, das den gesamten Schaden für die Versicherung regulierbar macht.

  • Zweck: Beweissicherung und Ermittlung aller Schadenspositionen, die Ihnen als Geschädigtem zustehen.
  • Inhalt: Ein Gutachten ist weitaus umfangreicher und beinhaltet:
    • Detaillierte Schadenkalkulation: Was kostet die Reparatur (neutral kalkuliert, nicht auf eine Werkstatt bezogen).
    • Fotodokumentation: Beweissichernde Fotos des Schadens.
    • Reparaturweg: Eine genaue Beschreibung, wie der Schaden fachgerecht zu beheben ist.
    • Wiederbeschaffungswert: Was war das Auto vor dem Unfall wert? (Entscheidend bei Totalschaden).
    • Restwert: Was ist das beschädigte Fahrzeug (der „Schrott“) nach dem Unfall noch wert?
    • Nutzungsausfalldauer: Wie lange dauert die Reparatur? (Bestimmt die Höhe Ihrer Nutzungsausfallentschädigung).
    • Wertminderung: (Extrem wichtig!) Wie viel ist Ihr Auto nach der Reparatur weniger wert, weil es nun ein „Unfallwagen“ ist? Dieser Betrag steht Ihnen zu!
  • Neutralität: Das Gutachten ist völlig unabhängig und neutral. Der Sachverständige ist keinem (weder Werkstatt noch Versicherung) verpflichtet, sondern nur den Fakten.
  • Rechtsgültigkeit: Es dient als Beweismittel bei Streitigkeiten mit der Versicherung und ist die Grundlage für eine fiktive Abrechnung (Auszahlung des Geldes ohne Reparatur).

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