Brauche ich wirklich einen Gutachter? Und wer bezahlt das am Ende?“ Diese Fragen hören wir im Sachverständigenbüro Hierl fast täglich. Viele Geschädigte haben Angst, auf hohen Rechnungen sitzenzubleiben, und verzichten deshalb auf ihr Recht. Das ist ein Fehler, der Sie viel Geld kosten kann. Hier ist die klare Antwort zur Kostenfrage.
Der Haftpflichtfall (Sie sind unschuldig) War der Unfallgegner allein schuld am Unfall, ist die Rechtslage eindeutig: Die Versicherung des Verursachers muss alle Kosten tragen, die zur Wiederherstellung nötig sind. Dazu gehören:
- Die Reparaturkosten in der Werkstatt.
- Die Kosten für den Mietwagen oder Nutzungsausfall.
- Die Rechtsanwaltskosten.
- Und die Kosten für das KFZ-Gutachten von SV Hierl.
Sie treten die Rechnung einfach an die Versicherung ab – wir regeln die Abrechnung oft direkt mit der Assekuranz. Sie müssen meist nicht einmal in Vorleistung gehen.
Achtung: Die Bagatellschadengrenze Es gibt eine wichtige Ausnahme: Bei sogenannten Bagatellschäden (Schadenhöhe unter ca. 750 € bis 1.000 €) zahlt die Versicherung oft kein teures Vollgutachten. Aber keine Sorge: Wenn Sie zu SV Hierl kommen, prüfen wir den Schaden erst einmal grob. Sollte es nur ein kleiner Kratzer sein, erstellen wir für Sie einen kostengünstigen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, welches die Versicherung akzeptiert.
Der Kaskofall (Selbstverschuldet / Wildschaden / Hagel) Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, greift Ihre Kaskoversicherung. Hier hat die Versicherung meist das Weisungsrecht und schickt ihren eigenen Gutachter. Rufen Sie uns trotzdem gerne an – wir beraten Sie, ob ein Gegengutachten sinnvoll ist oder prüfen das Gutachten der Versicherung auf Fehler.
Fazit Gehen Sie kein Risiko ein. Lassen Sie den Schaden von uns begutachten. Wir sagen Ihnen ehrlich und fair, welcher Weg für Sie der sicherste ist.