Ja, Sie haben das Recht, sich eine Werkstatt für die Reparatur Ihres Fahrzeugs frei zu wählen. Sie müssen nicht die Werkstatt akzeptieren, die Ihnen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagen wird. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Reparaturkosten nicht wesentlich von den im Gutachten ermittelten Kosten abweichen.
Neueste Beiträge
- Kann ich mir eine Werkstatt für die Reparatur meines Fahrzeugs frei wählen?
- Wer bezahlt das Kfz-Gutachten?
- Wie lange dauert die Erstellung eines Kfz-Gutachtens?
- Wie schnell kann ich einen Termin für ein Kfz-Gutachten bekommen?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Kfz-Gutachten und einem Kostenvoranschlag?