Unfall ABC

DIREKTANRUF

„Die 7 Gebote“ nach einem Unfall

Nach einem KFZ-Unfall gibt es einige wichtige Dinge, die beachtet werden müssen:

1. BEWAHREN SIE EINEN “KÜHLEN KOPF“

bleibenv Sie ruhig, nichts überstürzen.

2. UNFALLSTELLE ABSICHERN

Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck im Abstand von 50 bis 150 Schrittlängen aufstellen.
Bei Karosserieschäden oder Bagatellschäden (kleine Beulen, Kratzer, kaputte Scheinwerfer) das Fahrzeug an den Fahrbahnrand fahren, um den Gegenverkehr nicht zu behindern.
Wenn der Unfall schwerwiegend ist, bewegen Sie das Auto nicht.

3. Erste Hilfe leisten, ggf. Notfallmeldung absetzen

Bei Personenschäden SOFORT Erste Hilfe leisten, beachten Sie auch Ihre eigene Sicherheit und bitten Sie Unfallzeugen zu warten.

Falls notwendig unter der europaweiten Notfall-Nr. 112, den Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei rufen.

Im Falle einer Notfallmeldung ist zu beachten:

Wer meldet den Unfall?

Wo hat sich der Unfall ereignet?

Wann ist es passiert?

Was ist passiert? (Unfallbeschreibung, Verletzte, Art der Verletzungen)

4. Unfallort nicht verlassen!

Bleiben Sie in jedem Fall am Unfallort, bis der Unfallhergang polizeilich aufgenommen wurde. Anderenfalls liegt ein unerlaubtes Entfernen von dem Unfallort (Fahrerflucht) vor.

Außerdem gefährdet man durch die Verletzung der Aufklärungspflicht, gegenüber dem Versicherer den Versicherungsschutz.

5. Beweissicherung - Dokumentation des Unfalls

Die Beweissicherung am Unfallort ist sehr wichtig. Eine zügige Dokumentation und Schadensfeststellung sind notwendig, um den Unfallhergang zu beschreiben und zu beweisen.

Fragen Sie nach dem Personalausweis und den Fahrzeugdokumenten der anderen Partei.

Notieren Sie Namen und Anschrift des Unfallgegners, des Fahrzeughalters und die Kennzeichen beteiligter Unfallfahrzeuge.

Notieren Sie sich die Versicherungsdetails der anderen Partei (Versicherten- und Vertragsnummer). Falls die entsprechenden Dokumente nicht mitgeführt wurden, können wir als Ihr KFZ-Gutachter, diese Angaben auch später ermitteln.

Sprechen Sie Zeugen an und notieren Sie ihre Namen und Adressen.

Notieren Sie Datum, Ort und Uhrzeit des Unfalls, den Namen und die Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten sowie das Aktenzeichen.

Machen Sie aus mehreren Perspektiven Fotos am Unfallort von allen beteiligten Fahrzeugen, Schäden an den Fahrzeugen und eventueller Rutschspuren.

Skizzieren Sie den Unfallhergang mit den Positionen der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes.

Außerdem gefährdet man durch die Verletzung der Aufklärungspflicht, gegenüber dem Versicherer den Versicherungsschutz.

6. Fertigen Sie einen Unfallbericht an

Ein Unfallbericht trägt zur Klärung des Unfallhergangs bei. Es soll kurz und präzise dargestellt werden, was sich ereignet hat, wer beteiligt war, wo und zu welcher Uhrzeit es geschah.

Ebenso sollte der genaue Ablauf mit allen Einzelheiten dargestellt werden.

Wie genau ist der Unfall geschehen und warum (Grund und Ursache) ist er passiert.

Im Ergebnis wird aufgezeigt, welche Folgen der Unfall hat.

Gibt es einen Sachschaden oder liegen gar Verletzungen bei Beteiligten vor?

 Füllen Sie noch vor Ort einen Unfallbericht aus, weil das Erlebte immer noch sehr präsent ist und somit nichts vergessen wird.  

Der Unfallbericht soll verschiedene Fragen zum Unfall beantworten.

Unfallmeldungen sind erforderlich, insbesondere wenn es um Zahlungen von Versicherungsunternehmen geht. Die Haftpflichtversicherung zahlt beispielsweise nur für Schäden, die der Versicherte einem anderen Fahrzeug fahrlässig zufügt.

Viele Versicherungsunternehmen bieten inzwischen Unfallberichtsvorlagen online und zum Download an. Es ist ratsam immer 2 Exemplare des Vordrucks im Auto mitzuführen und diese im Falle eines Unfalls gleich von beiden Parteien an Ort und Stelle unterschreiben zu lassen.

7. Meldung an die Versicherung

Sollten Sie der Unfallverursacher sein, müssen Sie den Schaden fristgerecht innerhalb von 7 Tagen der Versicherung melden.

Wenn Sie die geschädigte Partei sind, sollten Sie unbedingt einen kompetenten, unabhängigen KFZ-Sachverständigen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zur Schadensregulierung einschalten. Sowohl unsere Dienstleistung als auch das Anwaltshonorar werden von der Versicherung des Unfallgegners komplett getragen, wenn Sie als Geschädigter keine Schuld am Unfall haben.

Es ist wichtig, schnell und umsichtig zu handeln, um mögliche Konsequenzen des Unfalls zu minimieren und Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

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